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Aus unserer Nachrichten-Redaktion für Autofahrer

Richtig geparkt und trotzdem abgeschleppt?

Bei einem Umzug, Straßenfest oder bei Bauarbeiten kann kurzfristig ein befristetes Halte- oder Parkverbot eingerichtet werden. Dann wird das Parken dort zur Ordnungswidrigkeit. Wer dann im Urlaub ist und das nicht mitbekommt, kann Pech haben und das Fahrzeug wird abgeschleppt.
Doch ein solches Halte- oder Parkverbot muss mit einem gewissen Vorlauf angekündigt werden. Meist sind das drei Tage, bevor das Verbot gilt. Der Fahrzeughalter hat dann so lange Zeit, einen neuen Parkplatz zu suchen.
Das gilt jedoch auch, wenn er verreist oder krank ist und das angekündigte Halte- oder Parkverbot gar nicht zur Kenntnis nehmen kann. Räumt er den Parkplatz nicht, kann er abgeschleppt werden. Er muss die Kosten für das Abschleppen und unter Umständen auch ein Bußgeld für diese Ordnungswidrigkeit tragen.
Bildquelle: Pixabay
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Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoff- und Stromverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH , Helmuth-Hirth-Straße 1, D-73760 Ostfildern unentgeltlich erhältlich ist.

 

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